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Berechnung Grundsteuer

Berechnung Grundsteuer für alle Grundstücke und Immobilien

Nur wenige Leute wissen auf Anhieb die die Berechnung Grundsteuer funktioniert. Im Folgenden wird vorgestellt, sie die Grundsteuer berechnet wird.

Wer in Deutschland Immobilien erwirbt ist nach dem Grundsteuergesetz dazu verpflichtet während der Zeit des Besitztums regelmäßig eine Steuer zu entrichten. In diesem Fall ist von der Grundsteuer die Rede, deren Höhe von der Art und der Größe des jeweiligen Grundstücks abhängig ist. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Steuer vom Eigentümer jedes Jahr zum Jahresende zu tragen beziehungsweise zu entrichten ist – wobei es auch einige Gemeinden und Städte gibt, in welchen die Grundsteuer vierteljährlich abgeführt werden muss.

Im Bezug auf die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer sind sich viele Leute sehr unsicher beziehungsweise herrscht diesbezüglich bei vielen Menschen eine große Unklarheit. Dabei ist die Berechnung Grundsteuer relativ einfach. Es gibt bundesweit geltende Grundsteuermesszahlen, welche sich auf die Art des Grundstücks beziehen. So wird zum einen zwischen der Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen beziehungsweise Agrarflächen) und der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) unterschieden. Zum anderen spielt auch die Beabauung eine wichtige Rolle, so wird beispielsweise unterschieden ob sich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus befindet. Des Weiteren wird auch unterschieden ob sich das Grundstück in Ost- oder Westdeutschland befindet.

Um die Berechnung Grundsteuer vornehmen zu können muss man die Grundsteuermesszahl nur noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Diesen kann die Gemeinde frei bestimmen – in der Regel liegt dieser zwischen 100 und 400 Prozent. Ein kleines Beispiel soll die Berechnung der Grundsteuer vereinfachen. Ein Einfamilienhaus hat den Wert von 100.000 Euro, die Grundsteuermesszahl beträgt 3,5 Promille und der Hebesatz liegt bei 200 Prozent. Somit ergibt sich eine Grundsteuer in Höhe von 700 Euro im Jahr.

Aus steuerlicher Sicht ist die Grundsteuer umlagefähig. Für Kapitalanleger die Immobilien vermieten bedeutet das, dass sie die den Grundsteuerbetrag auf die Nebenkosten umlegen dürfen und somit der Mieter die Grundsteuer letztendlich bezahlen muss. Bei selbst genutzten Immobilien gibt es leider keine Möglichkeit, die Grundsteuer abzuwälzen. Im Jahr 2005 zog ein Immobilienbesitzer vor das Bundesverfassungsgericht, weil er die Grundsteuer als verfassungswidrig sah. Jedoch konnte er seine Meinung nicht verteidigen und deshalb wird es die Grunderwerbsteuer auch noch in Zukunft geben.

Grundsteuer Einspruch 1&1 DSL

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